Sanierung Altstadt
Vorbereitende Untersuchungen zur Sanierungsbedürftigkeit der Altstadt
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2010 wurden für den Bereich der Altstadt vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Im Ergebnis wird festgestellt: Das Untersuchungsgebiet weist erhebliche städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB auf.
Zur Behebung dieser Missstände sollen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Stadtvertretung der Stadt Mölln hat am 26.02.2014 gemäß § 142 BauGB beschlossen, das Gebiet „Hauptstraße” förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen (Abgrenzung: siehe untenstehenden Plan 18).
Die aktuellen Planunterlagen (Text und Pläne) der vorbereitenden Untersuchungen finden Sie hier:
Nähere Information
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen der Fachdienst Planung zur Verfügung.